Die Bundeskanzlerin zusammen mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben den harten Lockdown am Sonntag, 13. Dezember, beschlossen. Laut der Tagesschau treten in der Zeitspanne von 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 folgende Maßnahmen in Kraft:
- Schulen werden geschlossen. Es wird Distanzunterricht angeboten.
- Kindergärten werden geschlossen.
- Arbeiterinnen und Arbeiter sollten in Betriebsferien oder Home-Office geschickt werden, falls es möglich ist.
- Der Einzelhandel wird geschlossen, mit Ausnahme der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Weihnachtsbaumverkauf.
- Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege (Friseursalons, Kosmetikstudios u.a.) werden geschlossen. Notwendige medizinische Behandlungen bleiben möglich.
- Lieferung der Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt möglich.
- Betroffene Unternehmen, Soloselbstständige werden weiterhin finanziell unterstützt.
- Für Weihnachten und Silvester: private Zusammentreffen sind beschränkt auf maximal 5 Personen. Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit 4 Personen aus einem (oder mehreren) Haushalten möglich (Kinder unter 14 Jahre werden nicht gezählt). Gottesdienste dürfen mit Mindestabstand von 1,5 m und Maskenpflicht stattfinden. Am Silvester und Neujahrstag gilt Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird abgeraten.
Deutschland registrierte Sonntag über 20.000 neue Fälle.